AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Übersetzer gemäß den Empfehlungen des Bundesverbandes der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ):

1. Geltungsbereich

(1) Die Geschäftsbedingungen gelten für Verträge (Aufträge) zwischen der Übersetzerin Marita Krop (nachstehend Übersetzer genannt) und ihrem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist. Die AGB werden vom Kunden durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverbindungen mit den Auftraggebern, und zwar auch dann, wenn der Übersetzer bei der Annahme der einzelnen Aufträge nicht mehr auf diese AGB Bezug nimmt. Abweichungen von diesen AGB müssen schriftlich zwischen den Parteien vereinbart werden.

(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Übersetzer nur verbindlich, wenn er diese ausdrücklich anerkannt hat.

(3) Auch für den Fall, dass der Auftraggeber für Dritte handelt, schließt der Übersetzer den Vertrag ausschließlich mit dem Auftraggeber ab. Dieser hat seiner Zahlungsverpflichtung aus Punkt 9 der vorliegenden AGB pünktlich nachzukommen, und zwar unabhängig von den Zahlungen seines Endkunden.

2. Auftragserteilung

(1) Die Auftragserteilung durch den Auftraggeber erfolgt schriftlich (z.B. per E-Mail, Fax oder Post). Ausführungsmängel oder Verzögerungen, die sich aus einer unklaren, unrichtigen oder unvollständigen Auftragserteilung ergeben, gehen zulasten des Auftraggebers. Das Auftragsverhältnis kommt erst zustande, wenn der Übersetzer die Auftragsübernahme schriftlich bestätigt.

(2) Bei Auftragserteilung zur Anfertigung der Übersetzung, Korrektur oder des Lektorats sind vom Auftraggeber Zielsprache (bei Übersetzungen), Fachgebiet und Verwendungszweck des Textes, besondere Terminologiewünsche sowie besondere Wünsche hinsichtlich der Ausführungsform (äußeres Erscheinungsbild, Speicherung auf bestimmten Speichermedien und Ähnliches) anzugeben.

(3) Mit der Auftragserteilung akzeptiert der Auftraggeber die vorliegenden AGB.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat den Übersetzer rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung, Korrektur oder des Lektorats zu unterrichten (z.B. Anfertigung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form etc.).

(2) Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber dem Übersetzer einen Korrekturabzug rechtzeitig vor Drucklegung, sodass der Übersetzer eventuelle Fehler beseitigen kann. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen.

(3) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber dem Übersetzer unaufgefordert und rechtzeitig bei Auftragserteilung oder unmittelbar danach zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, verbindliche Firmenterminologie, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.).

(4) Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers.

(5) Der Auftraggeber übernimmt due Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sich, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er den Übersetzer frei.

(6) Fehler oder Verzögerungen, die sich aus der Nichtbeachtung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

4. Umfang des Übersetzungsauftrags

Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.

5. Auftragserteilung

Der Auftrag wird vollständig, gemäß den grammatikalischen Regeln sowie in Übereinstimmung mit dem Textsinn und dem Verwendungszweck der Übersetzung, Korrektur oder des Lektorats nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt. Sind Informations-Begleitmaterial oder besondere Anweisungen seitens des Auftraggebers nicht übermittelt worden, werden Fachausdrücke in allgemein üblicher und allgemein verständlicher Form übersetzt.

6. Mitwirkung Dritter

(1) Der Übersetzer ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen.

(2) Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat der Übersetzer dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Punkt 13 verpflichten.

7. Lieferung

(1) Die Lieferung des Übersetzungs-, Korrektur- oder Lektoratproduktes erfolgt auf Gefahr des Kunden. Der Übersetzer haftet nicht für die Beschädigung oder den Verlust des Produktes im Rahmen der elektronischen oder posttechnischen Übermittlung. Die Rücksendung von bereitgestellten Unterlagen erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

(2) Soweit der Übersetzer durch höhere Gewalt oder andere unabwendbare Umstände an der Fertigstellung der Leistungen gehindert wird, ist ein Anspruch des Auftraggebers auf Wandlung oder Minderung ausgeschlossen.

(3) Lieferfristen werden dem Kunden nach bestem Wissen und Gewissen angegeben und können immer nur voraussichtliche Termine sein. Eine Lieferung gilt als erfolgt, wenn die Übersetzung an den Kunden nachweisbar (z.B. Absendeprotokoll/ Quittung der Post/ Annahme des Kuriers) abgeschickt wurde. Auf Wunsch kann die Übersetzung als CD, Diskette oder Ausdruck zugesandt werden. Der Versand wird dann gesondert in Rechnung gestellt.

8. Rechte des Auftraggebers bei Mängeln

(1) Der Übersetzer behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung von möglichen  in der Übersetzung enthaltenen Mängeln.

(2) Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.

(3) Das Übersetzungs-, Korrektur- oder Lektoratprodukt gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber offensichtliche Mängel (z.B. fehlende Textpassagen) nicht binnen fünf Werktagen, versteckte Mängel (z.B. Irrtümer bei der Vorlageninterpretation) nicht binnen zehn Werktagen nach Eingang der Lieferung schriftlich anzeigt. Unterschiedliche Auffassungen zum Textstil begründen keinen Mangel. Unterschiedliche Auffassungen zur Terminologie begründen keinen Mangel, wenn der Auftraggeber dem Übersetzer keine Liste der anzuwendenden Termini vor Übersetzungs-, Korrektur- oder Lektoratsbeginn bereitgestellt hat.

(4) Für die Nachbesserung anerkannter Mängel ist dem Übersetzer eine angemessene Frist einzuräumen.

(5) Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine Vereinbarung getroffen wurde.

9. Vergütung

(1) Die Höhe des Honorars wird je nach Art und Schwierigkeit des Auftrags vereinbart. Pauschalpreise sind separat, vor der Ausführung des Auftrags zu vereinbaren. Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet.

(2) Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. Im Falle umfangreicher Aufträge kann eine angemessene Anzahlung verlangt werden. In begründeten Fällen kann er die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig machen.

(3) Bei Abrechnung auf Zeilenbasis gelten als Normzeile jeweils angefangene 55 Zeichen (inkl. Leerzeichen) des Ausgangstextes. Legt der Auftraggeber den Text nicht in Dateiform, sondern als Fotokopie, Fax, handschriftlichen Text o. Ä. vor, erfolgt die Abrechnung auf der Grundlage des Zieltextes.

(4) Alle Preise verstehen sich netto, die gesetzliche Mehrwertsteuer wird gem. § 19 UStG (Besteuerung der Kleinunternehmer) nicht berechnet.

(5) Die Rechnungen des Übersetzers sind fällig und zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum.

10. Haftung

(1) Der Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mai-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind. Der Übersetzer trifft durch Anti-VirusSoftware hiergegen Vorkehrungen.

(2) Die Haftung des Übersetzers für leichte Fahrlässigkeit ist auf die Höhe des Rechnungswertes des in Frage stehenden Auftrages beschränkt.

(3) Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung nach Nr. 10 (1) und (2) gilt nicht für Schäden eines Verbrauchers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(4) Ansprüche des Auftraggebers gegen den Übersetzer wegen Mängeln der Übersetzung (§ 634a BGB) verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in einem Jahr seit Abnahme der Übersetzung.

(5) Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist entgegen § 634 a BGB auf die gesetzliche Verjährungsfrist beschränkt. Hiervon bleibt § 202 Abs. 1 BGB unberührt.

(6) Ein Rückgriff des Auftraggebers auf den Übersetzer zur Geltendmachung der Schadenersatzansprüche Dritter (Nichtvertragspartner) ist ausgeschlossen.

11. Höhere Gewalt

Der Übersetzer haftet nicht für Schäden, die auf höhere Gewalt (Naturkatastrophen, Stromnetzausfälle, Internet-Ausfälle, nicht durch regelmäßige Anti-Viren-Überprüfung feststellbare Computerviren etc.) zurückzuführen sind. Der Übersetzer hat in diesem Fall das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zur Ausführung des Auftrages zu verlangen. Schadenersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.

12. Eigentumsvorbehalt, Nutzungsrecht, Urheberrecht

(1) Die Übersetzung, Korrektur oder das Lektorat bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.

(2) Der Übersetzer behält sich sein Urheberrecht vor.

(3) Bei der Veröffentlichung bestimmter Übersetzungen ist der Name des Übersetzers mit seiner Funktion als Übersetzer deutlich anzugeben.

(4) Der Auftraggeber stellt den Übersetzer von urheberrechtlichen Ansprüchen frei, die aufgrund der Übersetzung – auch von Dritten – an den Übersetzer gestellt werden könnten.

13. Datenschutz, Geheimhaltung

(1) Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine Daten zum Zwecke der Durchführung des Auftrages gemäß den gesetzlichen Vorschriften über den Datenschutz gespeichert werden.

(2) Der Übersetzer verpflichtet sich, den Inhalt der zu übersetzenden Dokumente, das ihm aus Anlass des Auftrages überlassene Informationsmaterial sowie alle ihm im Zusammenhang mit dem Geschäftsverhältnis bekannt gewordenen Daten geheim zu halten. Die Zusammenarbeit mit ebenfalls der Geheimhaltungspflicht unterliegenden Mitarbeitern stellt keine Verletzung dieser Pflicht dar. Eine Geheimhaltungspflicht besteht nicht, sofern die in Fragen stehenden Daten allgemein bekannt sind oder der Übersetzer aufgrund gesetzlicher Vorschriften, behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen zu ihrer Offenlegung verpflichtet ist.

14. Berufsgeheimnis

Der Übersetzer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.

15. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Wirksamkeit

(1) Für das Auftragsverhältnis sowie alle sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand ist Leipzig, Deutschland.

(3) Erfüllungsort ist der Wohnsitz des Übersetzers oder der Sitz seiner beruflichen Niederlassung.

(4) Die Wirksamkeit dieser AGB wird durch die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.

16. Abweichende Vereinbarungen

Abweichungen, Änderungen oder Nebenvereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Übersetzer. Dies gilt ebenfalls für Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.

17. Rücktrittsrecht

Es besteht kein Widerrufsrecht für den Auftraggeber.

18. Salvatorische Klausel

Die Wirksamkeit dieser AGB wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.

19. Änderungen und Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind.